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OLG Frankfurt, 16.12.1996 - 20 W 597/95 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verfahren auf Erteilung eines Erbscheins und Einziehung des dem Vorerben erteilten Erbscheins; Notwendigkeit der Pflegerbestellung; Aufhebung der angeordneten Ergänzungspflegschaft
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
Verfahrensgang
- AG Frankfurt/Main, 31.07.1995 - 53 VI K 279/94
- LG Frankfurt/Main, 09.11.1995 - 2[...]09 T 725/95
- OLG Frankfurt, 16.12.1996 - 20 W 597/95
Papierfundstellen
- NJW-RR 1997, 580
- FamRZ 1997, 1115
- Rpfleger 1997, 160
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 30.11.1988 - IVa ZB 12/88
Zurückweisung des einleitenden Verfahrensantrages wegen Minderjährigkeit des …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BayObLG, 04.12.1986 - BReg. 1 Z 43/86
Beschwerde gegen die Festsetzung de Geschäftswerts
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BayObLG, 10.03.1993 - 1Z BR 3/93
Beschwerdeberechtigung hinsichtlich der Heraufsetzung des Geschäftswertes für ein …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BayObLG, 05.08.1983 - BReg. 1 Z 25/83 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BayObLG, 23.08.1984 - BReg. 1 Z 5/84
Nichtigkeit; Annahmebeschluß; Adoption; Zweitadoption
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BayObLG, 11.02.1982 - BReg. 1 Z 117/81
Bestellung eines Pflegers für ein Kind; Ausschluss der Nutznießung durch …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BayObLG, 25.04.1977 - BReg. 1 Z 22/77 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- OLG Naumburg, 04.10.2006 - 10 Wx 4/06
Zur Formwirksamkeit eines nach ZGB DDR errichteten gemeinschaftlichen …
Die Beschwerde ist, wenn ihr tatsächlich kein Antragsrecht zustehen sollte, unbegründet (vgl. BayObLG FamRZ 1986; BayObLGZ 1999, 70, 72; OLG Frankfurt Rpfleger 1997, 160, 161;… Kahl in Keidel/Kuntze/Winkler, Freiwillige Gerichtsbarkeit,16. Aufl., § 20 FGG Rdn. 50). - BayObLG, 10.10.2003 - 3Z BR 103/03
Vertretungsbefugnis im Verfahren zur Entlassung des Testamentsvollstreckers - …
Enterbt der Erblasser daneben seinen Ehegatten, ohne dass die Ehe geschieden ist (anders gelagert sowohl bei BayObLG aaO als auch OLG Frankfurt FamRZ 1997, 1115), wird darin im Regelfall ein weiterer Anhaltspunkt dafür liegen, dass er den Ehegatten von der Verwaltung des den Kindern zugewendeten Vermögens ausschließen will.